Was macht eine Videolösung DSGVO-konform?
In einer Therapiesitzung fließen besonders sensible Daten (Art. 9 DSGVO). Entscheidend ist nicht der Name des Tools, sondern ob es ein paar klare Anforderungen erfüllt. Diese Liste hilft dir, jedes Tool in zwei Minuten einzuordnen:
- Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO mit dem Anbieter.
- Datenverarbeitung in der EU/im EWR – ohne unkontrollierten Transfer in Drittländer.
- Standardmäßig keine Aufzeichnung; Aufnahmen nur bewusst und mit Einwilligung.
- Keine KI, die Gesprächsinhalte mithört, transkribiert oder zum Training verwendet.
- Verschlüsselte Übertragung (Stand der Technik, z. B. AES-256).
- Kein Konto und kein Download für Klient:innen – Datensparsamkeit und niedrige Hürde.
Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung – im Zweifel hilft dein:e Datenschutzbeauftragte:r oder ein:e Fachanwält:in für IT-/Datenschutzrecht.
Reicht Zoom für Therapie-Sitzungen?
Zoom kann datenschutzkonform laufen – aber nicht ohne Zutun. In den passenden Tarifen bietet Zoom einen Auftragsverarbeitungsvertrag und Optionen zur EU-Datenverarbeitung. Du musst diese aber aktiv wählen, Aufzeichnung und den KI-Assistenten deaktivieren und im Zweifel nachweisen können, dass alles korrekt eingestellt ist. Anders gesagt: Die Werkzeuge sind da, die Verantwortung für Tarif, Konfiguration und Dokumentation liegt bei dir.
Das gilt ähnlich für Microsoft Teams und Google Meet. Alle drei sind solide Allzweck-Tools, die sich compliant einrichten lassen. Der Aufwand – und das Risiko, eine Einstellung zu übersehen – ist der Preis dafür, dass sie nicht speziell für Gesundheitsdaten gebaut wurden.
Wie schneiden gängige Video-Tools ab?
Die folgende Übersicht ordnet verbreitete Tools entlang der vier wichtigsten Kriterien ein. „Ja“ heißt nicht immer „automatisch“ – oft hängt es vom Tarif und der richtigen Einstellung ab.
| Tool | AVV erhältlich | Daten in der EU | Standard ohne Aufzeichnung | Kein Konto für Klient:innen |
|---|---|---|---|---|
| Zoom | Ja, tarifabhängig | konfigurierbar | Ja – aber KI-Assistent verfügbar | App empfohlen, Browser möglich |
| Microsoft Teams | Ja (über Microsoft) | EU Data Boundary | konfigurierbar | Konto/App oft nötig |
| Google Meet | Ja (Workspace) | tarif-/konfig.-abhängig | Ja | Gäste per Link, Host-Konto nötig |
| WhatsApp / FaceTime | Nein | nein/unklar | Ja | App/Gerät nötig |
| Jitsi (selbst gehostet) | entfällt (eigene Verantwortung) | ja, wenn EU-gehostet | Ja | kein Konto |
| Spezialisierte Tools (z. B. Kaufmann Health) | inklusive | in der EU gehostet | standardmäßig aus | kein Konto |
Stand: Juni 2026. Tarife, Funktionen und Konfigurationen ändern sich – prüfe vor dem Einsatz stets die aktuelle Dokumentation des Anbieters. WhatsApp und FaceTime sind hier zur Einordnung gelistet, für berufliche Gesundheitsdaten aber nicht zu empfehlen.
Worauf du bei der Auswahl achten solltest
- AVV anfordern und ablegen – bevor du das Tool mit echten Klient:innen nutzt.
- Serverstandort/Datenverarbeitung prüfen: EU/EWR oder gültige Rechtsgrundlage.
- Aufzeichnung und KI-/Transkriptions-Funktionen deaktivieren (oder Tool wählen, das sie gar nicht hat).
- Klient:innen-Erlebnis testen: ein Klick im Browser, ohne Konto und Download?
- Im Datenschutzhinweis deiner Praxis den Anbieter und die Verarbeitung benennen.
Wie löst Kaufmann Health das?
Kaufmann Health ist eine von mehreren Optionen, die diese Kriterien ab Werk erfüllt. Die Videolösung ist in die Praxis-Software eingebaut: Sie läuft über eine in der EU gehostete Infrastruktur, zeichnet standardmäßig nichts auf, wendet keine KI auf Gesprächsinhalte an, und Klient:innen treten mit einem Klick im Browser bei – ohne Konto. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag stellen wir bereit, sodass du ihn nicht selbst beschaffen musst.
Wenn dein aktuelles Tool die Kriterien oben erfüllt und du zufrieden bist, brauchst du nichts zu ändern. Und wenn du das Thema einmal zentral gelöst haben möchtest, kannst du dir unsere DSGVO-konforme Videolösung ansehen.
