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Freudiger Moment in der Natur

Was darfst du als Therapeut:in über deine Arbeit schreiben?

Website, Verzeichnis-Profil, Praxisseite: Drei Leitplanken decken das meiste ab – führe nur Titel, die du trägst, versprich keine Ergebnisse, und beschreib ehrlich, wie du arbeitest. Hier ist die Orientierung dazu.

Kurz gesagt: Drei Regeln decken das meiste ab. Erstens: Führe nur Bezeichnungen, die du tatsächlich trägst – „Psychotherapeut:in“ ist gesetzlich geschützt und setzt eine Approbation voraus. Zweitens: Versprich keine Ergebnisse – das Heilmittelwerbegesetz verbietet irreführende Werbung, und dazu zählen Heilungs- und Erfolgsversprechen. Drittens: Beschreib in deinen eigenen Worten, wie du arbeitest und mit wem – das ist erlaubt, ehrlich und überzeugt mehr als jedes Versprechen. Dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Welche Berufsbezeichnungen sind geschützt?

Die Bezeichnung „Psychotherapeutin“ / „Psychotherapeut“ ist durch das Psychotherapeutengesetz geschützt: Sie setzt eine Approbation voraus. Wer sie ohne Approbation führt, riskiert Abmahnung und Bußgeld – unabhängig davon, wie gut die eigene Ausbildung ist.

Als Heilpraktiker:in für Psychotherapie darfst du genau das schreiben: „Heilpraktiker:in für Psychotherapie“ (bzw. „Heilpraktiker:in, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“). Methodenbezogene Bezeichnungen wie Körpertherapeut:in, Traumatherapeut:in oder NARM-Therapeut:in sind möglich, solange sie nicht den Eindruck einer staatlichen Zulassung erwecken, die du nicht hast. Und wer approbiert ist, führt seine Approbation selbstverständlich – die einfachste Regel für alle: Schreib, was in deinen Urkunden steht.

Was sagt das Heilmittelwerbegesetz?

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gilt für Werbung rund um Heilbehandlungen – auch für Heilpraktiker:innen. Der Kern ist einfach: irreführende Werbung ist verboten. Dazu gehören Erfolgs- und Heilungsversprechen („garantiert beschwerdefrei“), Wirkaussagen, die sich nicht belegen lassen, und Werbung, die Angst erzeugt, um Behandlungsdruck aufzubauen.

Bei Erfahrungsberichten, Vorher-Nachher-Darstellungen und ähnlichen Formaten ist die Rechtslage einzelfallabhängig – hier entscheiden Gerichte über Formulierungen, nicht über Absichten. Die praktische Faustregel: Was du nicht belegen kannst, versprichst du nicht. Und was sich nur mit juristischer Prüfung sicher sagen lässt, lässt du im Zweifel weg.

Was darfst du problemlos schreiben?

Mehr, als viele denken. Erlaubt und sinnvoll ist alles, was ehrlich beschreibt statt verspricht:

  • Dein Ansatz in deinen eigenen Worten – wie du arbeitest und was Menschen bei dir erwartet.
  • Mit wem du arbeitest und für wen deine Arbeit nichts ist. Gerade das Zweite schafft Vertrauen.
  • Deine Ausbildung und Qualifikationen – so, wie sie tatsächlich heißen.
  • Dein Honorar und die Selbstzahler-Klarheit: privat bezahlt, Rechnung nach jeder Sitzung.
  • Wie ein erster Kontakt abläuft – Kennenlernen, Dauer, was danach passiert.

Formulierungen: sicher vs. riskant

„Ich begleite Menschen mit Erschöpfung und alten Verletzungen.“
„Ich heile Trauma.“ — Heilungsversprechen sind irreführende Werbung.
„Heilpraktikerin für Psychotherapie, zertifiziert in Somatic Experiencing.“
„Psychotherapeutin“ ohne Approbation — die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt.
„Eine Sitzung kostet 90 € und wird privat bezahlt.“
„Die Krankenkasse übernimmt die Kosten“ — wenn das für deine Leistung nicht stimmt.
„Viele meiner Klient:innen kommen nach einer Empfehlung.“
„Garantiert angstfrei in fünf Sitzungen“ — Erfolgsgarantien sind tabu.

Was dieser Beitrag ist – und was nicht

Eine Orientierung für den Alltag, geschrieben für Therapeut:innen, die ehrlich über ihre Arbeit schreiben wollen. Keine Rechtsberatung – und kein Anspruch auf Vollständigkeit: Berufsrecht, Wettbewerbsrecht und Fallrecht ändern sich. Wenn du eine konkrete Formulierung absichern willst oder eine Abmahnung bekommen hast, ist eine auf Medizin- oder Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei der richtige Weg.

Deine Praxisseite, in deinen Worten

Die kostenlose Praxisseite von Kaufmann Health entsteht aus deinen eigenen Antworten – ehrlich beschreibend statt versprechend, genau wie es die Leitplanken nahelegen.

DSGVO-konformSSL-verschlüsseltTherapie ohne Krankenkassen-Eintrag

Häufige Fragen

Darf ich mich „Therapeut:in“ nennen?
„Therapeut:in“ allein ist keine gesetzlich geschützte Bezeichnung – geschützt ist „Psychotherapeut:in“ (Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz) sowie z. B. „Ärztin/Arzt“. Bezeichnungen wie Körpertherapeut:in, Traumatherapeut:in oder NARM-Therapeut:in sind möglich, solange sie nicht den Eindruck einer staatlichen Zulassung erwecken, die du nicht hast. Die sicherste Regel: Schreib die Qualifikationen, die in deinen Urkunden stehen.
Darf ich Erfahrungsberichte von Klient:innen zeigen?
Grundsätzlich sind Erfahrungsberichte in der Gesundheitswerbung nicht mehr pauschal verboten – irreführend oder missbräuchlich dürfen sie aber nie sein. Das ist im Einzelfall heikel (und in der Psychotherapie kommt die Schweigepflicht dazu). Im Zweifel: weglassen oder vorher rechtlich prüfen lassen. Ein ehrlicher eigener Text überzeugt ohnehin mehr als ein anonymes Zitat.
Was passiert bei einem Verstoß?
Am häufigsten sind Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände – mit Unterlassungserklärung und Kosten. Je nach Verstoß kommen Bußgelder in Betracht. Der praktische Schutz ist einfach: keine Titel, die du nicht trägst, keine Erfolgsversprechen, keine Kassen-Behauptungen.
Muss ich mein Honorar nennen?
Auf deiner Website oder Praxisseite musst du dein Honorar nicht nennen. Transparenz hilft aber: Wer den Preis vorab kennt, kommt informierter ins Kennenlernen – und die Selbstzahler-Klarheit gehört ohnehin dazu, damit niemand mit falschen Erwartungen anfragt.
Gilt das auch für meine Kaufmann-Health-Praxisseite?
Ja. Deine Praxisseite entsteht aus deinen eigenen Worten, und du bist für ihre Inhalte verantwortlich – deshalb steht dein Name unter der Seite. Wir prüfen deine Qualifikation vor der Aufnahme, aber nicht jeden Text. Die gleichen Leitplanken gelten überall, wo du öffentlich über deine Arbeit schreibst.
Werbung als Heilpraktiker:in für Psychotherapie: Was du schreiben darfst | Kaufmann Health