Warum ist es so schwer, einen Therapieplatz zu bekommen?
Weil die Zahl der Kassenplätze gedeckelt ist. Wie viele Psychotherapeut:innen in einer Region auf Kassenkosten behandeln dürfen, legt eine Bedarfsplanung fest (§ 99 SGB V), und dieser Plan hinkt der Nachfrage seit Jahren hinterher.
Gemessen hat das die Bundespsychotherapeutenkammer zuletzt 2018, eine neuere Studie gibt es bis heute nicht: durchschnittlich 19,9 Wochen von der ersten Anfrage bis zum Beginn einer Richtlinienpsychotherapie, in Berlin 13,4 Wochen, im Saarland 23,6. Aktueller ist der offizielle Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu den Terminservicestellen für 2025. Rund 30 Prozent aller Vermittlungswünsche betrafen die Psychotherapie, der größte Anteil unter allen Fachrichtungen, und von allen Vermittlungswünschen führten nur rund 46 Prozent tatsächlich zu einem Termin, Tendenz seit 2022 sinkend. Bei der Psychotherapie waren 85,8 Prozent der vermittelten Termine das Erstgespräch und nur 2,9 Prozent die probatorischen Sitzungen, die einer echten Therapie vorausgehen: Das System vermittelt zuverlässig den Einstieg, beim Platz für die eigentliche Therapie bist du weitgehend auf dich gestellt.
Welche Wege gibt es? Der Überblick
Weg 1: Terminservicestelle 116117
Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf ein Erstgespräch in höchstens fünf Wochen und auf eine Akutbehandlung in höchstens drei. Das kostet nichts außer der Kassenkarte. Den Therapieplatz danach sichert dir dieser Weg nicht.
Weg 2: Kostenerstattungsverfahren
Die Kasse muss eine Privatpraxis bezahlen, wenn sie selbst nicht rechtzeitig liefern kann. Der Antrag braucht Dokumentation und Geduld, danach ist die Therapie kassenfinanziert.
Weg 3: Privatpraxis als Selbstzahler:in
Hier startest du oft innerhalb von Tagen. Die 50-Minuten-Sitzung bei approbierten Psychotherapeut:innen kostet im Regelfall etwa 92 bis 101 Euro; private Krankenversicherungen erstatten je nach Tarif.
Weg 4: Heilpraktiker:innen für Psychotherapie
Sie arbeiten außerhalb des Kassensystems und damit ohne dessen Engpässe. Sitzungen kosten in der Körperpsychotherapie meist 80 bis 120 Euro, die du selbst zahlst. Die Qualifikation prüfst du selbst; wie, steht unten.
Weg 1: Dein Anspruch bei der 116117
Der Kassenweg beginnt immer mit der psychotherapeutischen Sprechstunde. Auf sie hast du einen gesetzlichen Anspruch, ohne Überweisung: Die Terminservicestelle unter 116117 muss dir innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln, der höchstens vier Wochen entfernt liegt. Zusammen also maximal fünf Wochen, so rechnet es die 116117 selbst vor. Mindestens 50 Minuten Sprechstunde sind Pflicht, bevor es weitergehen kann; du darfst dafür auch mehrere Therapeut:innen ausprobieren.
Wenn es dir akut schlecht geht, gibt es die Abkürzung: Stellt die Sprechstunde fest, dass du eine psychotherapeutische Akutbehandlung brauchst, darf der vermittelte Termin höchstens zwei Wochen entfernt liegen, mit der Vermittlungswoche also maximal drei Wochen. Die Akutbehandlung umfasst bis zu zwölf Therapiestunden, braucht keinen Antrag bei der Krankenkasse und kann direkt nach der Sprechstunde beginnen. Sie ist als Stabilisierung gedacht, nicht als Aufarbeitung der Ursachen, und wird später mit dem Stundenkontingent einer Kurzzeittherapie verrechnet.
Selten genutzt werden zwei weitere Abkürzungen. Die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung braucht ebenfalls keinen Kassenantrag. Und digitale Gesundheitsanwendungen, vom BfArM geprüfte Programme unter anderem bei Depressionen und Ängsten, bekommst du per Rezept oder direkt bei deiner Krankenkasse mit Nachweis der Diagnose (§ 33a SGB V); das offizielle Verzeichnis steht auf diga.bfarm.de. Eine App ersetzt keine Therapie, kann die Wartezeit aber überbrücken.
Für die Richtlinientherapie selbst, also die eigentlichen 12 bis 300 Stunden, gibt es dagegen keine gesetzliche Frist und keine Zusage. Die Servicestelle kann nur Termine vermitteln, die Praxen ihr melden. Hier beginnt für viele die eigentliche Wartezeit, und hier setzen die Wege 2 bis 4 an.
Weg 2: Das Kostenerstattungsverfahren
Das Kostenerstattungsverfahren steht in § 13 Abs. 3 SGB V: Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen, muss sie die Kosten erstatten, die dir durch eine selbst beschaffte Behandlung entstehen, etwa bei approbierten Psychotherapeut:innen in einer Privatpraxis ohne Kassensitz.
So läuft es ab: Du dokumentierst deine erfolglose Suche nach einem Kassenplatz (Absagen mit Datum und Wartezeit notieren), gehst über die 116117 in die Sprechstunde und lässt dir dort den Behandlungsbedarf bescheinigen, auf dem Formular PTV 11 mit Vermittlungscode, idealerweise mit dem Vermerk „zeitnah erforderlich“. Damit stellst du den Antrag bei deiner Kasse, bevor die Behandlung beginnt. Zu approbierten Psychotherapeut:innen, wohlgemerkt: Behandlungen bei Heilpraktiker:innen für Psychotherapie erstattet die gesetzliche Kasse auch über diesen Weg nicht.
Die Kasse muss über deinen Antrag innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit Gutachten innerhalb von fünf (§ 13 Abs. 3a SGB V). Lässt sie die Frist ohne Begründung verstreichen, gilt die Leistung als genehmigt. Eine Zusage ist damit nicht sicher, und gegen eine Ablehnung bleibt dir der Widerspruch. Das ist der bürokratischste der vier Wege, aber der einzige, der eine Privatpraxis kassenfinanziert macht.
Weg 3: Privatpraxis als Selbstzahler:in
Approbierte Psychotherapeut:innen ohne Kassensitz haben oft kurzfristig Plätze frei, weil sie außerhalb der Bedarfsplanung arbeiten. Hier zahlst du selbst, nach klaren Regeln: Privatpraxen rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab, und im Regelfall (dem 2,3-fachen Satz) kostet die 50-Minuten-Einzelsitzung je nach Verfahren etwa 92 bis 101 Euro.
Privat Versicherte bekommen Psychotherapie je nach Tarif erstattet, Beihilfeberechtigte nach den Beihilfevorschriften; beides klärst du am besten vor der ersten Sitzung mit einem Blick in deinen Vertrag. Als gesetzlich Versicherte:r zahlst du hier ohne Kostenerstattungsverfahren komplett selbst. Dafür entfällt der Antrag, und deine Kasse erfährt nichts von einer Diagnose. Du startest, sobald ein Termin frei ist.
Weg 4: Heilpraktiker:innen für Psychotherapie
Heilpraktiker:innen für Psychotherapie behandeln auf Grundlage einer staatlichen Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Sie stehen komplett außerhalb der Bedarfsplanung, es gibt also keine Kassensitze, die ihre Zahl begrenzen. Die Kehrseite: Die gesetzliche Kasse zahlt nicht (§ 28 Abs. 3 SGB V zählt abschließend auf, wessen Behandlung sie übernimmt), manche private Zusatzversicherungen erstatten anteilig, je nach Tarif. In der Körperpsychotherapie liegen die Sitzungspreise meist bei etwa 80 bis 120 Euro.
Und die Ausbildung ist nicht standardisiert. Die Erlaubnis setzt eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt voraus, aber keinen vorgeschriebenen Ausbildungsweg. Die Qualifikation steckt in dem, was jemand darüber hinaus gelernt hat, zum Beispiel einer mehrjährigen zertifizierten Ausbildung in einem Verfahren wie Somatic Experiencing, NARM oder Hakomi. Frag nach der Erlaubnisurkunde und danach, welche Ausbildungen abgeschlossen sind.
Bei Kaufmann Health machen wir genau diese Prüfung zum Prinzip: Im Verzeichnis siehst du für jede:n Therapeut:in die staatliche Grundlage und die abgeschlossenen Ausbildungen und kannst das Kennenlerngespräch direkt online buchen, kostenlos. Wie schnell das geht, können wir aus unseren eigenen Daten sagen: In den letzten 90 Tagen lagen zwischen Buchung und erstem Termin im Median 2,9 Tage (30 Kennenlerngespräch-Buchungen bei 11 Therapeut:innen, Stand 17. August 2026). Wir sind ein Verzeichnis für Körperpsychotherapie, eine von mehreren Möglichkeiten auf diesem Weg, und für Krisen sind wir ausdrücklich nicht der richtige Ort.
Wer darf eigentlich was?
Approbierte Psychotherapeut:innen haben ein einschlägiges Studium plus staatliche Ausbildung hinter sich und tragen die geschützte Berufsbezeichnung (§ 1 PsychThG). Nur sie, neben Ärzt:innen, dürfen auf Kosten der gesetzlichen Kasse behandeln, sofern sie eine Kassenzulassung haben.
Heilpraktiker:innen für Psychotherapie behandeln mit staatlicher Erlaubnis, sektoral beschränkt auf Psychotherapie. Die geschützte Bezeichnung „Psychotherapeut:in“ dürfen sie nicht führen, psychische Erkrankungen aber im Rahmen ihrer Erlaubnis behandeln. Bezahlt wird privat.
Coaches und Berater:innen arbeiten ohne Erlaubnis und ohne geschützten Titel. Sie dürfen begleiten und beraten, aber keine Krankheiten behandeln, denn Heilkunde ohne Erlaubnis ist strafbar (§ 5 HeilprG). Für die Behandlung einer psychischen Erkrankung kommen darum nur die beiden ersten Kategorien infrage.
